Methoden und Bedingungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft

Türkische Staatsbürgerschaftsgesetze
22.01.2025

Die türkische Staatsbürgerschaft kann auf zwei Arten erworben werden: durch Geburt oder durch späteren Erwerb (erworben).

A. DURCH GEBURT ERWORBENE TÜRKISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT:
Die durch Geburt erworbene türkische Staatsbürgerschaft wird automatisch auf der Grundlage der Abstammung (Geburt) zugewiesen.

B. NACH DER GEBURT ERWORBENE STAATSBÜRGERSCHAFT:
Die türkische Staatsbürgerschaft kann nach der Geburt durch Entscheidung einer zuständigen Behörde, Adoption oder Wahlmöglichkeit erworben werden.

B1. AUF DER GRUNDLAGE DER ENTSCHEIDUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE:
Ein Ausländer, der aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, erwirbt die Staatsbürgerschaft ab dem Datum dieser Entscheidung. Eine Person, die die türkische Staatsbürgerschaft erworben hat, ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die für türkische Staatsbürger geltenden Rechte und Pflichten einzuhalten.

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde erfolgt auf folgende Weise:

  1. Allgemeines Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung). Diese Methode umfasst die Staatsbürgerschaft auf der Grundlage eines ununterbrochenen Aufenthalts von mehr als 5 Jahren auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis gemäß TAPU (Immobilien) oder einer offiziellen Arbeit auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis.
  2. Ausschließliches Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft (auf der Grundlage von Investitionen).
  3. Wiederherstellung der türkischen Staatsbürgerschaft.
  4. Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem türkischen Staatsbürger (Sie können die Staatsbürgerschaft nach drei Jahren offizieller Ehe beantragen).

Allgemeines Verfahren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft (allgemein):
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft allgemein durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde ist nur möglich, wenn die ausländischer Staatsbürger zum Zeitpunkt der Antragstellung die in Artikel 11 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Erfüllung aller dieser Voraussetzungen garantiert jedoch nicht die automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft, da die Entscheidung in dieser Angelegenheit im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft in der im Gesetz vorgesehenen allgemeinen Weise ist die Tatsache, dass sich der Antragsteller fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei aufhält. Diese fünfjährige Aufenthaltserfordernis muss streng nach den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die angegebene Aufenthaltsdauer kann durch das Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Immobilieneigentum, einer Familienaufenthaltserlaubnis oder einer Arbeitserlaubnis bestätigt werden. Über einen Zeitraum von 5 Jahren hinweg darf der Antragsteller nicht mehr als 365 Tage abwesend sein, wobei die maximal zulässige Abwesenheit in einem Kalenderjahr nicht mehr als 6 Monate ununterbrochen betragen darf.

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung:

  1. Formular VAT-3/VAT-6 (je nach Einreichungsgrundlage).
  2. Reisepass oder ein ähnliches Dokument, das die Staatsbürgerschaft der antragstellenden Person bestätigt.
  3. Gültige Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis.
  4. Geburtsurkundedes/der Bewerber(s).
  5. Dokumente, dieden Familienstand, Änderungen der persönlichen Daten usw. bestätigen (abhängig von der Situation des Antragstellers).
  6. Führungszeugnis.
  7. Dokument Einkommensbestätigung, ein Auszug aus der SGK oder eine Erklärung des Bürgen sowie Dokumente, die das Einkommen des Bürgen bestätigen.
  8. 4 biometrische Fotos.
  9. Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben.

Dokumente müssen gemäß dem Standard (Apostille/konsularische Legalisierung) beglaubigt und außerdem von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt werden Truthahn . Die Liste der Dokumente kann sich je nach Familienstand oder anderen Umständen des Antragstellers sowie aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen ändern.

Für detailliertere und aktuelle Informationen zu den Bedingungen, die die Entscheidung der zuständigen Behörde beeinflussen, und zu anderen Anforderungen, die in der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes festgelegt sind, wenden Sie sich bitte an unsere Einwanderungsanwälte.