Rechtsbeistand durch einen Anwalt im Inkasso-Exekutivbüro in der Türkei

Unsere Inkassoanwälte in der Türkei verfügen über umfangreiche Erfahrung und Qualifikationen, um die besten Lösungen zu finden, die den Prozess der Rückerstattung Ihres Geldes so einfach wie möglich machen. Sie können sich online oder telefonisch an unsere Inkassoanwälte wenden oder eine persönliche Beratung in unserem Büro in Alanya, Türkei, vereinbaren.

Welche Inkassomethoden gibt es in der Türkei?

In der Türkei gibt es hauptsächlich zwei Möglichkeiten, Schulden von natürlichen und juristischen Personen einzutreiben:

  1. Gerichtsverfahren – in dessen Rahmen eine Gerichtsentscheidung durch Exekutivorgane vollstreckt wird.
  2. Das Verwaltungsverfahren ist ein schnelleres und einfacheres Verfahren, das in Fällen angewendet wird, in denen ein Vertrag oder Verpflichtungen vorliegen, die kein langwieriges Gerichtsverfahren erfordern.< /li >

Wichtige Punkte:

  • Wenn zwischen der Türkei und dem Land des Klägers kein Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe besteht, muss der Kläger für ausländische natürliche und juristische Personen, die einen Rechtsstreit in der Türkei einleiten wollen, eine Kaution hinterlegen.< /li >

Wie hoch ist die Kaution?

Das türkische Recht sieht keinen festen Betrag für die Kaution vor. In der Praxis beträgt sie 15-25 % der Schadenssumme. Diese Kaution ist erforderlich, um die Anwaltskosten und mögliche mit dem Verfahren verbundene Kosten zu decken. Fällt das Gericht positiv zugunsten des Klägers, wird die Anzahlung zurückerstattet.

Welche Schulden können in der Türkei eingetrieben werden?

Die folgenden Arten von Schulden können in der Türkei eingetrieben werden:

  • Darlehensschulden, einschließlich Autokredite und Hypotheken.
  • Nichtzahlung von Steuern, Strafen und Bußgeldern sowohl durch natürliche als auch juristische Personen, einschließlich in der Türkei registrierter Unternehmen.
  • Schulden aus Quittungen, Verträgen und anderen Verpflichtungen.

Wie arbeiten unsere Inkassoanwälte in der Türkei?

  1. Beratung. Der Anwalt prüft Ihre Situation/Dokumente und bietet mögliche Optionen zur Lösung des Falles an.
  2. Vorgerichtliche Einigung. Nachdem er sich auf eine Arbeitsstrategie geeinigt hat, kann der Anwalt den Schuldner kontaktieren, um das Problem zu lösen, ohne ein Gericht anzurufen. Bei Bedarf erfolgt eine Benachrichtigung über die erforderliche Zahlung und festgelegte Fristen durch gerichtliche Vermittlung oder durch die Exekutivorgane.
  3. Rechtsstreitigkeiten. Kommt der Schuldner den Anforderungen nicht nach, reicht der Anwalt nach Absprache mit Ihnen eine Klageschrift beim Gericht ein.
  4. Vollstreckungsverfahren. Nachdem eine gerichtliche Entscheidung zu Ihren Gunsten gefallen ist, kann der Fall zur Zwangseintreibung der Schulden an die Exekutivbehörden weitergeleitet werden. Dazu können die Beschlagnahme des Eigentums des Schuldners oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung gehören.

Unsere Anwälte haben Erfahrung im Inkasso von Forderungen sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen in der Türkei. Wir verfügen über eigene Mechanismen zum Schutz der Interessen unserer Mandanten und sind in der Lage, im rechtlichen Rahmen der Türkei qualitativ hochwertige Rechtsunterstützung zu leisten.

Wenn Sie Hilfe beim Inkassoprozess benötigen oder Fragen haben, stehen Ihnen unsere Anwälte beratend zur Seite und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall.

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