Von der Investition zum Pass: Der Prozess der Einbürgerung Schritt für Schritt

Türkische Staatsbürgerschaftsgesetze
19.02.2025

Zunächst muss der Investor ein Investitionsprogramm entsprechend seinen persönlichen Zielen und Vorlieben auswählen. Anschließend müssen die Dokumente je nach gewähltem Programm sorgfältig vorbereitet werden.
Im Falle eines Immobilienerwerbs müssen vor Abschluss des Geschäfts die Eigentumsdokumente geprüft, eine Gutachterbewertung erstellt und die Zahlung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Zahlungsnachweise werden dann dem weiteren Antragsdossier beigefügt.

Nach der Durchführung der Investition wird in einigen Fällen der Antrag auf ein Zertifikat der Übereinstimmung erst nach Abschluss der Investition gestellt, während in anderen Fällen eine gleichzeitige Beantragung mit der Investition möglich ist.

Was ist ein Zertifikat der Übereinstimmung?

Das Zertifikat der Übereinstimmung (Uygunluk Belgesi) ist ein Dokument, das bestätigt, dass die Investition den Anforderungen von Artikel 20 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 und den entsprechenden Vorschriften entspricht.
Je nach Investitionsart wird dieses Dokument von der zuständigen Behörde ausgestellt und bei der Generaldirektion für Staatsbürgerschafts- und Bevölkerungsangelegenheiten des türkischen Innenministeriums eingereicht.

Nach Erhalt des Zertifikats der Übereinstimmung müssen der Investor und sein Ehepartner eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis für Investoren beantragen.

Was ist eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis (ikamet) gemäß Artikel 31/j für die Staatsbürgerschaft durch Investitionen?

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein rechtliches Dokument, das alle Ausländer beantragen müssen, die sich länger als 90 Tage oder über die Gültigkeit eines Visums oder visumfreien Aufenthalts hinaus in der Türkei aufhalten möchten.
Die Erlaubnis wird von der Migrationsbehörde am Wohnsitz des Antragstellers ausgestellt.

Die Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 31/j des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) ist eine Sondergenehmigung, die für die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen erforderlich ist.

Rechtsgrundlage:

Gemäß Artikel 31/1(j) des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz wird eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erteilt an:

  • Personen, die nicht in der Türkei arbeiten, aber Investitionen in dem vom türkischen Präsidenten festgelegten Umfang und Rahmen tätigen.
  • Den Ehepartner des Investors.
  • Minderjährige oder vollständig (teilweise) geschäftsunfähige Kinder des Investors.

Bedingungen für den Erhalt einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis:

  1. Vorlage des Zertifikats der Übereinstimmung mit den Anforderungen des Investitionsprogramms:
    Der Investor muss eine der vom Gesetz vorgesehenen Investitionsarten wählen und das entsprechende Zertifikat erhalten (z. B. für Immobilieninvestitionen – Taşınmaz Yatırım Belgesi).
  2. Kein Einreiseverbot für die Türkei:
    Der Antragsteller darf keiner Personengruppe angehören, die mit einem Einreiseverbot belegt ist.
  3. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses:
    Der Antragsteller muss ein Führungszeugnis aus seinem Heimatland vorlegen, das innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt und mit einer Apostille versehen wurde.
  4. Zusätzliche erforderliche Dokumente:
  • Geburtsurkunde mit Apostille
  • Reisepass (der für die Einreise in die Türkei verwendet wurde)
  • Aktuelle Bescheinigung über den Familienstand mit Apostille
  • 4 biometrische Fotos (im vorgeschriebenen Format)
  • Krankenversicherung
  • Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni başvuru formu)

Wichtig:
Der Dokumentenumfang kann je nach individueller Situation des Antragstellers und den Anforderungen der örtlichen Migrationsbehörde variieren.
In diesem Stadium müssen Antragsteller persönlich erscheinen, um ihre biometrischen Daten abzugeben.

Einreichung des Staatsbürgerschaftsantrags bei der zuständigen Behörde

Der Investor, der das Zertifikat der Übereinstimmung und die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, muss mit den erforderlichen Unterlagen eine Bewerbung bei den Investitionsbüros in Istanbul oder Ankara oder bei den Einwohner- und Staatsbürgerschaftsämtern in anderen Städten einreichen.

Für den Antrag wird ein Dossier erstellt, das an das Innenministerium weitergeleitet wird.
Dort erfolgt eine erste Sicherheitsüberprüfung, um mögliche Hindernisse im Bereich der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu identifizieren.
Wenn keine Hindernisse festgestellt werden, wird das Dossier an den türkischen Präsidenten weitergeleitet, der die endgültige Entscheidung trifft.

Wenn der Investor verheiratet ist, müssen der Investor und sein Ehepartner persönlich erscheinen, um die biometrischen Daten für den Staatsbürgerschaftsantrag abzugeben.

Erforderliche Dokumente für den Staatsbürgerschaftsantrag:

  • VAT-4-Formular
  • Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument, das die Staatsangehörigkeit des Antragstellers bestätigt
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis für Investoren
  • Geburtsurkunden des Antragstellers
  • Dokumente zum Familienstand, Namensänderungen und andere relevante Nachweise (je nach individueller Situation des Antragstellers)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Zertifikat der Übereinstimmung
  • 4 biometrische Fotos
  • Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr bei der Finanzbehörde

Das Dokumentenpaket kann je nach individuellen Umständen des Antragstellers variieren. Die Dokumente müssen gemäß den geltenden Standards (Apostille/konsularische Legalisierung) legalisiert sowie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und in der Türkei notariell beglaubigt werden.

Für weitere detaillierte Informationen über die Bedingungen, die die Entscheidung der zuständigen Behörde beeinflussen, sowie über andere Anforderungen gemäß der Verordnung zur Anwendung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes wenden Sie sich an unsere Einwanderungsanwälte.