Auflösung von Kaufverträgen und Rückerstattung von Zahlungen über Vollstreckungsbehörden in der Türkei

Recht und Immobilien
30.01.2025

In der Türkei führen Kaufverträge, die nicht notariell beglaubigt oder offiziell registriert wurden, häufig zu rechtlichen Streitigkeiten. Dennoch bietet das Gesetz auch in solchen Fällen Mechanismen zum Schutz der Rechte der geschädigten Partei. Falls ein Vertrag nicht ordnungsgemäß registriert wurde, aber das Geld bereits übergeben wurde, kann die Rückzahlung entweder über Vollstreckungsorgane oder ein Gerichtsverfahren erfolgen. Im Folgenden betrachten wir die Vorgehensweise, Fristen und mögliche Streitlösungswege im Detail.

Auflösung eines inoffiziellen Kaufvertrags

Inoffizielle Kaufverträge – insbesondere beim Erwerb von Immobilien, Fahrzeugen oder größeren Geldbeträgen für Waren und Dienstleistungen – können für ungültig erklärt werden, wenn:

  • der Vertrag nicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen wurde (z. B. Immobilienkauf ohne notarielle Beglaubigung oder ohne Registrierung beim Katasteramt),
  • eine der Parteien ihre Verpflichtungen nicht erfüllt hat,
  • der Vertrag gegen Verbraucherschutzrechte verstößt.

Falls der Käufer bereits Geld übergeben hat, aber keine Ware oder Dienstleistung erhalten hat, kann er die Rückzahlung unter Berufung auf ungerechtfertigte Bereicherung (haksız zenginleşme) und vertragliche Erfüllungspflichten fordern.

Rückzahlung über Vollstreckungsorgane

Falls der Verkäufer sich weigert, das Geld zurückzuzahlen, kann der Käufer das Vollstreckungsamt (İcra Müdürlüğü) einschalten und ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Einreichung eines Antrags beim Vollstreckungsamt am Wohnsitz des Schuldners.
  2. Vorlage von Nachweisen und Begründungen für die Geldübergabe (Vertrag, Quittung, Banküberweisungen etc.).
  3. Erhalt eines Vollstreckungsbefehls (ödeme emri), der den Schuldner verpflichtet, den Betrag innerhalb von 7 Tagen zurückzuzahlen. Der Schuldner hat ebenfalls 7 Tage Zeit, die Forderung anzufechten. Falls eine Anfechtung eingereicht wird, geht der Fall in die Phase der gerichtlichen Mediation über.
  4. Falls der Schuldner keine Anfechtung einreicht oder dies fehlerhaft tut, wird die Entscheidung über die Vollstreckung rechtskräftig. Falls der Schuldner die Zahlung verweigert, können Vollstreckungsorgane sein Vermögen oder seine Bankkonten pfänden.

Ein Vollstreckungsverfahren in der Türkei dauert im Durchschnitt 1 bis 3 Monate, abhängig von den Vermögenswerten des Schuldners und seinen Einspruchsversuchen.

Gerichtliche Mediation bei Rückzahlungsstreitigkeiten

Seit 2019 ist in der Türkei eine obligatorische gerichtliche Mediation (arabuluculuk) für finanzielle Streitigkeiten vorgeschrieben, bevor eine Klage eingereicht werden kann. Das bedeutet, dass die Parteien zunächst versuchen müssen, den Konflikt mit Hilfe eines Mediators zu lösen.

Ablauf der Mediation:

  1. Einreichung eines Antrags beim Mediationsbüro.
  2. Ernennung eines Mediators und Durchführung der Verhandlungen (im Durchschnitt 2–4 Wochen).
  3. Falls eine Einigung erzielt wird, wird ein rechtlich verbindliches Protokoll unterzeichnet, das einem Gerichtsurteil gleichgestellt ist. Bei Verstoß gegen das Protokoll kann es direkt an das Vollstreckungsamt weitergeleitet werden.
  4. Falls keine Einigung erzielt wird, stellt der Mediator eine Bescheinigung aus, die den Weg zur gerichtlichen Klage eröffnet.

Falls die Mediation erfolglos bleibt, kann die geschädigte Partei vor Gericht klagen.

Gerichtsverfahren zur Rückforderung von Geld

Bei inoffiziellen Verträgen ist der Hauptweg zum Schutz der Rechte die Einreichung einer Zivilklage. Die Klage kann eingereicht werden bei:

  • Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) – falls der Streitwert 66.000 TL (Stand 2025) nicht übersteigt.
  • Zivilgericht der allgemeinen Zuständigkeit (Asliye Hukuk Mahkemesi) – für höhere Beträge.

Ablauf der Klageerhebung:

  1. Erstellung einer Klageschrift mit der Forderung auf Rückzahlung.
  2. Beifügung von Beweisen (Vertrag, Zahlungsquittungen, Banküberweisungen, Korrespondenz, Zeugenaussagen).
  3. Zahlung der Gerichtsgebühr (dava harcı).
  4. Gerichtsverhandlung (dauert zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, im Durchschnitt 6–8 Monate).
  5. Urteil und ggf. Einlegung eines Rechtsmittels.

Nach Erhalt eines positiven Urteils kann dieses zur Zwangsvollstreckung an das Vollstreckungsamt weitergeleitet werden.

Fazit

Selbst wenn kein offizieller Kaufvertrag vorliegt, schützt das türkische Recht die Rechte der gutgläubigen Vertragsparteien. Die wichtigsten Wege zur Rückforderung von Geld sind die Einschaltung der Vollstreckungsbehörden, gerichtliche Mediation und eine Zivilklage. Es ist ratsam, im Voraus Beweise für die Transaktion zu sammeln (Korrespondenz, Quittungen, Banküberweisungen mit Zahlungszweck), um den Rückforderungsprozess schneller und erfolgreicher zu gestalten.